Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) beschrieben:
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde und verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treugutes der Kirchengemeinde. Insbesondere hat der Kirchenvorstand
- den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen,
- die Jahresrechnung zu prüfen und festzustellen,
- das Vermögensverzeichnis zu führen,
- den Rendanten zu wählen, sofern nicht der Bischof diesen ernennt, und über die Entlastung des Rendanten zu entscheiden.
In der Gemeinde St. Albertus Magnus besteht der Kirchenvorstand aus acht gewählten Mitgliedern und P. Fritz Wieghaus OP als Pfarrer der Gemeinde. Außerdem nimmt Frau Helga Wirths als Rendantin an den Sitzungen teil.
Mitglieder
P. Fritz Wieghaus OP | |
Annegret Witte (stellv. Vorsitzende) | |
Felix Alvarado | |
Maximilian Gerdesmann | |
Antje Kanne | |
Brigitte Labitzke | |
Erwin Peiner | |
Renata Schindler | |
Anja Witte |
Weitere Informationen zu den Gremienwahlen vom 12./13. November 2022 in der Gemeinde St. Albertus Magnus finden Sie hier.
Termine
Mittwoch, 11. Dezember 2024 – 19:00 Uhr
Kirchenvorstandssitzung